Welche Rechtsform wählen?
24 Feb
Autor: admin - Kategorie: Rechtsform
Welche Rechtsform die optimale für Ihr gerade gegründetes Unternehmen ist, hängt ganz davon ab, welchen Zweck Sie damit verfolgen wollen und ob Sie sich ganz alleine oder zusammen mit anderen Partnern selbstständig machen möchten. Zentrale Rechtsform der Unternehmensgründung ist die Einzelunternehmung. Mit diesem Weg haben Sie als Begründer die wenigsten Schwierigkeiten, was die Buchführung und sonstigste Formalitäten angeht. Andererseits sind Sie in diesem Fall auch kompletter Vollhafter Ihres Unternehmens. Das heisst, dass Sie im Notfall sowohl mit dem Kapital Ihrer Firma, als auch mit Ihrem privaten Vermögen haften müssen. Homolog verhält es sich bei einer anderen vorstellbaren Rechtsform, der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Sie gilt als gegründet, sowie sich zwei oder mehr Personen zu irgendeinem Plan vereinen. Auch hier haften die Inhaber voll, nur wird der Schaden zu gleichen Teilen nach Köpfen verteilt. Möchten Sie mit Ihrem Unternehmen kein so gewaltiges Risiko eingehen, so sollten Sie eine Rechtsform wählen, in der die Gesellschafter eine beschränkte Haftung haben. Das drückt aus im Klartext eine Rechtsform, bei der die Inhaber einzig mit ihrer Firmeneinlage haften. Das privaten Vermögen bleibt unberührt. Eine solche Rechtsform ist beispielsweise die GmbH. Um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung konstituieren zu können, braucht es allerdings eine Mindesteinlage von 25.000 €. Auch muss ein Gesellschaftervertrag formuliert werden, in dem festgehalten wird, welcher der Gesellschafter die Geschäftsführung ausübt. Bei dieser Rechtsform vertritt grundsätzlich nur eine Person die Gesellschaft nach außen. Möchten Sie in Ihrer Gesellschaft sowohl Teilhafter, als auch Vollhafter, so ist die Rechtsform der KG die beste für Ihre Geschäftsgründung. Um eine Kommanditgesellschaft zu konstituieren, benötigt man mindestens zwei Personen. Zudem muss immerhin ein Vollhafter, sowie ein Teilhafter vorhanden sein. Die Kommanditgesellschaft ist insbesondere dann die bestmögliche Wahl, wenn Sie so genannte stille Gesellschafter mit aufnehmen möchten. Diese legen zwar möglicherweise viel Kapital in die Firma ein, beteiligen sich aber nicht am Geschäftsalltag, sondern nur an Gewinn und Verlust.
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